11.05.2017
Rufmordkampagne der CSU erweist sich als Luftblase

11.05.2017

Diese Vorwürfe haben sich im Rahmen der Beantwortung eines Fragenkatalogs der CSU-Fraktion durch die Verwaltung als nicht zutreffend herausgestellt.

In ihrer abschließenden Auskunft kommt die Verwaltung im öffentlichen Teil zu folgendem Ergebnis:

„Die beiden Verfahren, die Herrn Dr. Schießl betreffen (Einstellung und Funktionsübertragung), sind korrekt und entsprechend den gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen abgelaufen. Sowohl das Einstellungsverfahren als auch die Bestellung zum Amtsleiter des Rechtsamtes entsprechen im Ergebnis den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG; der am besten geeignetste Bewerber wurde ausgewählt. Wenn man unterstellt, dass ein Schaden entstanden sei, dann ist der sicher nicht von der Stadt verursacht, sondern durch Falschdarstellungen unberechtigter Personen“.