06.12.2014
Rechtsaufsichtsbeschwerde: Vergabe von Grundstücken auf dem Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne
06.12.2014
Mit Genugtuung hat die Fraktion der Freien Wähler nach den Worten ihres Vorsitzenden, Ludwig Artinger, die Entscheidung der Regierung über die Rechtsaufsichtsbeschwerde der CSU- Fraktion gegen den Beschluss des Stadtrats im Zusammenhang mit der Vergabe von Grundstücken auf dem Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne zur Kenntnis genommen.
Hiernach, so Ludwig Artinger, sei der Stadtratsbeschluss nicht zu beanstanden.
Die Fraktion der Freien Wähler war und ist der festen Überzeugung, dass mit diesem Beschluss das beste Konzept in der Gesamtschau und Abwägung aller maßgeblichen Kriterien an den Zuschlag erhalten hat.
Leider hat die CSU- Fraktion in der Vergangenheit den Anschein zu erwecken versucht, als sei hier gemauschelt und dem zum Zuge gekommenen Investor alles rechtswidrig zugeschoben worden, wofür Käufer und Mieter letztlich die Zeche zahlen müssten. Mit der Entscheidung der Regierung hat sich freilich dieser untaugliche Versuch als Eigentor erwiesen. Bleibt zu hoffen, dass die CSU-Fraktion nach dieser in Papier gegossenen „Watschn“ endlich den Weg zu einer konstruktiven Politik zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger findet.
Allerdings lässt die Pressemitteilung der CSU-Fraktion zu dieser Entscheidung eher befürchten, sie werde ihre Obstruktions- und Blockadepolitik fortsetzen, bejubelt sie doch darin in völliger Verkennung der Realität ihre klare Niederlage als Punktesieg. In Abwandlung des Leitmotivs ihres Fraktionsvorsitzenden in seiner diesjährigen Haushaltsrede ist deshalb zu fragen, quo vadis CSU- Fraktion, so Ludwig Artinger in seiner abschließenden Stellungnahme.