24.06.2015
Zur Ergänzung und Vervollständigung der von den Koalitionspartnern im Stadtrat eingebrachten und in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 29.04.2015 beschlossenen Maßnahmen zur Entspannung der Situation auf dem Wohnungsmarkt, haben diese jetzt im Stadtrat einen Antrag eingebracht, wonach die Bayerische Staatsregierung dazu aufgefordert wird, Regensburg in die Wohnungsgebiete-Verordnung nach § 556d Absatz 2 BGB aufzunehmen.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf dem angespannten Wohnungsmarkt und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (MietNovG) am 01.06.2015 ist es nun auch möglich bei Neuvermietungen die Miete auf 10 Prozent über der ortüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen.
In Anbetracht der angespannten Wohnungssituation in Regensburg ist es nach Ansicht der Koalitionspartner dringend notwendig auch auf dieses Instrument zurück zugreifen.