09.05.2023
Antrag teilweise Aussetzung der Sperrzeit

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Brücke – Ideen verbinden Menschen, SPD und Freie Wähler sowie die unterzeichnenden Stadtratsmitglieder beantragen, die Verordnung der Stadt Regensburg über die Sperrzeit von Gaststätten in Regensburg (Sperrzeitverordnung - SpV) vom 19. Dezember 2005 um einen Absatz in § 1 wie folgt zu ergänzen:

 „(4)    § 1 Absatz 1 wird temporär vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024 ausgesetzt. Die Regelungen von § 1 Abs. 2 bleiben davon unberührt.“ 

Nach Ablauf der einjährigen Probephase sollen die Erfahrungen evaluiert und über das weitere Vorgehen Beschluss gefasst werden.

Begründung:

Die Stadt Regensburg verfügt aktuell über eine der restriktivsten Sperrzeitregelungen Bayerns. Seit ihrer Einführung steht die Sperrstundenregelung öffentlich in der Diskussion. Regensburg ist eine junge, bunte und lebendige Stadt, wofür sie weit über ihre Stadtgrenzen hinaus bekannt ist. Während der Corona-Pandemie mussten Speise- und Schankwirtschaften über längere Zeiträume geschlossen bleiben, was für deren Betreiber*innen mit hohen wirtschaftlichen Einbußen verbunden war.

Von der testweisen Aussetzung der Sperrstundenregelung erhoffen wir uns einen Impuls für die innerstädtische Kultur und damit den gesellschaftlichen Austausch sowie einen Anschub der wirtschaftlichen Erholung von Speise- und Schankwirtschaften, indem wir den Betreiber*innen die Möglichkeit geben, ihre Öffnungszeiten frei zu wählen. Darüber hinaus nehmen Speise- und Schankwirtschaften eine ordnende Rolle im Nachtleben ein. Die Folgen deren Ausbleibens waren in den Jahren der Corona-Pandemie zu beobachten, als es zu großen nächtlichen Ansammlungen und zum Teil Eskalationen auf öffentlichen Plätzen in der Altstadt kam.

Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang eine enge Einbindung der betroffenen Gastronomie- und Hoteleinrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsservice (KOS). Zugleich sehen wir durch die testweise Aussetzung der Sperrzeit auch die Möglichkeit, die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung (insbesondere das Amt für öffentliche Ordnung) zu entlasten, da eine zeitintensive Bearbeitung und Prüfung von Einzel-Ausnahmegenehmigungen für Sperrzeitverkürzungen wegfällt.

Durch eine einjährige, testweise Aussetzung der Sperrzeit erhoffen wir uns bessere Erkenntnisse darüber, wie in Regensburg langfristig mit der Sperrzeitenverordnung umzugehen ist. Begleitet werden soll die testweise Aussetzung daher durch transparente Information der Bürgerschaft und aufsuchende Sozialarbeit im Sinne des bestehenden Projekts “Nachtschicht”. Wichtig erscheint uns auch der Hinweis, dass die vorgesehene testweise Aussetzung der Sperrzeit nur für geschlossene Innenräume von Speise- und Schankwirtschaften und öffentliche Vergnügungsstätten gelten soll, um den Lärmschutz der Anwohner*innen auch weiterhin sicherzustellen.